#SchiriTalk - Auszeit als Verzögerung?

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Im #SchiriTalk gibt VBL-Schiedsrichter-Manager Ronny Ackermann in regelmäßigen Abständen Auskunft rund um das Regelwerk und aktuelle Themen des Schiedsrichterwesens. Ob knifflige Situationen oder neue Regeln - der Experte gibt den Einblick. Heute geht es um einen "unberechtigten Antrag" einer dritten Auszeit.


Foto: Eckhard Herfet

Heute geht es um folgenden Fall:

Ein Trainer beantragt eine Auszeit, die vom 2. Schiedsrichter auch genehmigt wird. Die Spieler beginnen das Feld zu verlassen, um in die Nähe ihrer Mannschaftsbänke zu gehen. In diesem Moment erkennt der Schreiber, dass dies die dritte taktische Auszeit für diese Mannschaft im Satz ist und informiert den 2. Schiedsrichter darüber.

Was ist die richtige Vorgehensweise des Schiedsgerichtes?

Das sagt das Regelwerk:

Die Beantragung einer dritten taktischen Auszeit stellt gemäß Regelwerk einen „unberechtigten Antrag“ dar. Dieser wird folgenlos zurückgewiesen, wenn es sich um den ersten unberechtigten Antrag dieser Mannschaft im Spiel handelt und wenn dadurch keine Verzögerung entstanden ist.

In dem vorliegenden Fall genehmigt der 2. Schiedsrichter jedoch fälschlicherweise die dritte Auszeit. Dadurch kommt es zu einer Verzögerung des Spielablaufes. Nachdem der Fehler bemerkt wird, muss die Auszeit sofort abgebrochen werden. Die Spieler kehren auf das Feld zurück. 

Obwohl der 2. Schiedsrichter die Auszeit unglücklicherweise genehmigt hat, muss der 1. Schiedsrichter die beantragende Mannschaft über den Spielkapitän darüber informieren, dass gegen sie eine „Sanktion wegen Verzögerung“ ausgesprochen werden muss. Hat die Mannschaft in dem Spiel noch keine Verzögerungssanktion erhalten, wird der 1. Schiedsrichter eine „Verwarnung wegen Verzögerung“ aussprechen, anderenfalls eine „Bestrafung wegen Verzögerung“.

Regeln: 15.11.1.4, 16.1.5, 25.2.2.6

veröffentlicht am Mittwoch, 19. Juli 2017 um 12:31; erstellt von Bleydorn, Frank
letzte Änderung: 30.08.17 11:43