Eine Verlegung des DVV-Pokalfinals kann den formalen Regeln der Ausschreibung zum DVV-Pokal zufolge nur erfolgen, wenn einer Mannschaft zum DVV-Pokalfinale weniger als acht Spieler:innen oder kein:e Zuspieler:in der Mannschaftsliste, aufgrund positiver Corona-Testungen, amtlich verordneter Quarantäne oder Verwehrung der Spielteilnahme durch den Hygienebeauftragten vor Ort aufgrund von Corona-Symptomen, verbleiben. Diese Kriterien sind zum jetzigen Zeitpunkt trotz mehrerer positiver COVID-19-Ergebnisse im Team des Dresdner SC nicht gegeben. Folglich gibt es aktuell keinen Handlungsspielraum, um das DVV-Pokalfinale der Frauen am 6. März zu verlegen. Sollten Testungen in den nächsten Tagen weitere positive Corona-Fälle ergeben, wird die Spielleitung eine neue Bewertung vornehmen. Die Verantwortlichen aller Parteien stehen weiterhin in engem Austausch, um in der dynamischen Lage jederzeit reagieren zu können.