"Starkes Zeichen": Evers lobt CEV-Maßnahmen-Paket gegen Corona-Folgen

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Der Europäische Volleyball-Verband (CEV) hat als erster europäischer Kontinentalverband im Sport ein umfangreiches Maßnahmen-Paket beschlossen, um Vereine und Verbände im Zuge der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten. Das Paket hat ein Gesamtvolumen von 11,5 Millionen Euro und umfasst neben dem Bereich des Vereinsvolleyballs auch die Nationalmannschaften und den Beachvolleyball.


Aleksandar Boričić, Präsident der CEV, und Michael Evers, Präsident der Volleyball Bundesliga. (Foto: Conny Kurth)

„Mit diesem Notfallplan setzen Präsident Aleksandar Boričić und die CEV ein starkes Zeichen für die europäische Volleyball-Familie“, sagt Michael Evers, Präsident der Volleyball Bundesliga (VBL). „Das Maßnahmen-Paket ist ein guter Schritt, um den Spielbetrieb in Europa nach Ende der Corona-Pandemie wieder aufnehmen zu können.“

Die konkreten finanziellen Auswirkungen auf die VBL-Vereine werden unterschiedlich ausfallen, da sie an verschiedene Bedingungen geknüpft sind. Am weitreichendsten ist die Reduzierung der Gebühren für Spielertransfers innerhalb des europäischen Verbandes mit einem Gesamtvolumen von über 90.000 Euro. Wechselt ein ausländischer Spieler zu einem deutschen Verein, so hat der Verein einerseits an den abgebenden Nationalverband eine gestaffelte Gebühr zu zahlen. Zusätzlich fallen für jeden Transfer 1.920 Euro (1. Bundesliga) bzw. 1.440 Euro (2. Bundesliga) Transfergebühren an die CEV an. Die CEV wird den Vereinen diese Gebühr in der kommenden Saison zur Hälfte erlassen.

In der Saison 2019/20 haben deutsche Bundesliga-Vereine insgesamt 188.000 Euro an die CEV gezahlt. VBL-Präsident Evers hofft, dass der Weltverband FIVB dem Beispiel der CEV folgt und eine ähnliche Regelung für die Transfergebühren für Wechsel außerhalb Europas trifft.

Am Donnerstag hatte die CEV beschlossen, alle laufenden europäischen Clubwettbewerbe aufgrund der Corona-Pandemie mit sofortiger Wirkung final abzubrechen. Die zum Zeitpunkt des Abbruchs noch im Europapokal befindlichen Mannschaften werden mit bis zu 80 Prozent am noch nicht bereits ausgezahlten Preisgeld der Saison 2019/20 beteiligt. Die Höhe des Preisgeldes für die Saison 2020/21 bleibt trotz der auch von der CEV erwarteten finanziellen Einbußen auf dem Niveau der Spielzeit 2019/20.

Verschiedene Änderungen der Wettbewerbsregularien sollen darüber hinaus in der kommenden Spielzeit finanzielle und organisatorische Entlastung für die Vereine bringen. So verzichtet die CEV auf geblockte CEV-Sponsorenrechte (Ausnahmen: Wett- und Glücksspiel, Sportgeräte/Volleybälle) für die der Europapokal-Saison 2020/2021, für die Champions-League-Teilnehmer soll die TV-Produktionsverpflichtung für Heimspiele entfallen.

Der Anmeldeschluss für die Europapokal-Saison 2020/2021 wird auf den 1. August 2020 verschoben. Zudem soll die European Cups Commission (ECC) bei der Zuteilung der Startplätze die der Situation angepasste Flexibilität zeigen, um die Investitionen und Anstrengungen der Clubs in der Vergangenheit zu respektieren. „Das Interesse der Bundesligisten an der Teilnahme am Europapokal ist groß. Wir würden uns freuen, wenn die Volleyball Bundesliga auch in der kommenden Saison mit einem großen Starterfeld international vertreten sein könnte“, hofft VBL-Präsident Evers auf eine entsprechende Berücksichtigung bei der von der CEV in Aussicht gestellten flexiblen Startplatzvergabe.

Natürlich sei es „oberstes Ziel, Volleyball zu spielen“, betont CEV-Präsident Aleksandar Boričić in seinem Schreiben an die nationalen Verbände und Ligen. „Die Absage von Wettbewerben war keine leichte Entscheidung. Angesichts einer weltweiten Pandemie müssen wir jedoch andere Prioritäten respektieren“, so Boričić. „In diesem Sinne hat das CEV-Board of Administration neben dem Notfallplan eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen genehmigt, um die CEV-Akteure zu unterstützen und zu ihren Bemühungen beizutragen, die Aktivitäten auf allen Ebenen neu zu beleben, sobald wir diese Krise überwunden haben.“

veröffentlicht am Freitag, 24. April 2020 um 17:59; erstellt von Kunze, Fabian
letzte Änderung: 24.04.20 18:08