Im #SchiriTalk gibt VBL-Schiedsrichter-Manager Ronny Ackermann in regelmäßigen Abständen Auskunft rund um das Regelwerk und aktuelle Themen des Schiedsrichterwesens. Ob knifflige Situationen oder neue Regeln - der Experte gibt den Einblick.
Auslosung beim Supercup 2016 (Foto: Eckhard Herfet)
Heute geht es um folgenden Fall: Nach dem Pfiff zum Aufschlag betritt ein Wechselspieler von Mannschaft A die Wechselzone. Der 2. Schiedsrichter ignoriert dies und das Spiel wird nicht unterbrochen. Nach dem Ende des Spielzuges weist der 2. Schiedsrichter den Schreiber lediglich an, einen „unberechtigten Antrag“ im Spielberichtsbogen einzutragen. Ist dies die korrekte Vorgehensweise des Schiedsgerichts gemäß Regelwerk?
Das sagt das Regelwerk:
Ein Antrag auf Wechsel (Betreten der Wechselzone durch einen Wechselspieler) muss während einer Spielunterbrechung gestellt werden. Erfolgt der Antrag nach oder während des Pfiffs zum Aufschlag durch den 1. Schiedsrichter, liegt ein „unberechtigter Antrag“ vor. Der 2. Schiedsrichter handelt korrekt, wenn er den Wechselantrag ignoriert und nach Beendigung des Spielzugs den „unberechtigten Antrag“ durch den Schreiber im Spielberichtsbogen vermerken lässt. Dies erfolgt durch das Ankreuzen der entsprechenden Mannschaft im folgendem Bereich des Spielberichtsbogens:
Der erste „unberechtigte Antrag“ einer Mannschaft wird lediglich (folgenlos) zurückgewiesen, sofern, wie im Beispiel oben, keine Verzögerung eintritt. Sollte dieselbe Mannschaft im gleichen Spiel noch einmal genauso handeln, wäre dies ein wiederholter unberechtigter Antrag, der zusätzlich mit einer „Sanktion wegen Verzögerung“ (gelbe/rote Karte am Handgelenk) zu ahnden wäre – dann auch unabhängig vom Eintritt einer Verzögerung.
Hätte der 2. Schiedsrichter im Fall oben den Antrag nicht ignoriert, sondern irrtümlich (unglücklicherweise) gepfiffen, muss der Antrag zurückgewiesen werden und der 1. Schiedsrichter spricht sofort eine „Sanktion wegen Verzögerung“ aus. Abhängig vom bisherigen Verlauf ist dies entweder eine „Verwarnung wegen Verzögerung“ (gelbe Karte am Handgelenk) oder auch eine „Bestrafung wegen Verzögerung“ (rote Karte am Handgelenk; Punkt und Aufschlagrecht für die gegnerische Mannschaft). „Unberechtigter Antrag“ wird dann nicht, wie oben beschrieben, angekreuzt.
Regeln: 15.11.2, 15.11.3, 16.1.4, 16.2.2, 16.2.3