Nachwuchsförderung in der VBL
Die Nachwuchsarbeit der VBL und ihrer Mitgliedsvereine ruht auf mehreren Säulen:
- Zulassung der DVV-Jugendstützpunkt- und Jugendnationalmannschaften zum Spielbetrieb der Lizenzligen,
- Durchsetzung der Ausbildungskostenerstattung für jugendliche SpielerInnen, die insbesondere den Heimatvereinen von Jugendlichen beim Vereinswechsel in die Lizenzligen zu Gute kommt,
- Verpflichtung der Lizenzligavereine zur eigenen, aktiven Jugendarbeit (Jugendspielpflicht),
- Verwendung von Erlösen aus der Bearbeitung von Internationalen Transfers für die Jugendförderung
Einbindung von Stützpunktmannschaften in den Lizenzligaspielbetrieb
Die Vereine der VBL haben es ermöglicht, dass die Stützpunktmannschaften sowie Jugend- bzw. Juniorennationalmannschaften des DVV außer Konkurrenz an den Meisterschaften in der 1. und 2. Bundesliga teilnehmen. Ein einmaliges Projekt in der deutschen Sportlandschaft, das den jungen Nachwuchstalenten eine ausgezeichnete Chance bietet, sich im regelmäßigen Wettbewerb mit sportlich besseren Mannschaften zu messen und sich weiterzuentwickeln. Zahlreiche Sportlerinnen und Sporter schaffen im Anschluss den Sprung in die Erwachsenen-Nationalmannschaften sowie Vereine der 1. Bundesliga.
Anerkannte Stützpunkte sind:
Jungen
- VC Olymia Berlin
- VolleyYoungStars Friedrichshafen
- Volleyball Internat Frankfurt
- VC Olympia Bayern Kempfenhausen
Mädchen
- VC Olymia Berlin
- VC Olympia Dresden
- VCO Schwerin
- VCO Münster
- Stuttgart (ohne Sonderspielrecht)
Ausbildungskostenerstattung
Die Ausbildungskostenerstattung für Spieler bis zur Altersklasse U23 soll insbesondere Vereine, die junge Spieler ausbilden, "belohnen" und "schützen" und dokumentiert die Solidarität innerhalb der Volleyballfamilie. Bei der Ausbildungskostenerstattung handelt es sich nicht um eine Ablösesumme oder Transfergebühren! Ausführliche Informationen zur Ausbildungskostenerstattung gibt es im VBL-Wiki.
Jugendarbeit der Vereine
Die Vereine der VBL verpflichten sich zur eigenen, aktiven Jugendarbeit. So müssen Vereine der 1. Bundesliga mit mindestens drei Jugendmannschaften gleichen Geschlechts, Vereine der 2. Bundesliga mit mindestens 2 Jugendmannschaften gleichen Geschlechts an den Jugendrunden der Landesverbände teilnehmen.
Jugendförderabgabe
Die Einnahmen aus den Bearbeitungsgebühren der Internationalen Tranfsers stellt die VBL zweckgebunden für die Finanzierung von Nachwuchsprojekten, insbesondere für die Nachwuchsarbeit in den Bundesstützpunkten zur Verfügung.