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Wir über uns

Deutsche Volleyball-Liga e.V.
Die Deutsche Volleyball-Liga e.V. (DVL) wurde im Jahr 2006 als eigenständiger Ligaverband innerhalb des Deutschen Volleyball-Verbandes (DVV) gegründet. Sie ist der Zusammenschluss aller Vereine der 1. sowie 2. Bundesligen Frauen und Männer. In der Saison 2012/2013 sind dies 74 Mannschaften in sechs Staffeln. Die DVL ist damit größter Ligaverband unter den Spielsportarten.

Grundlage für die Arbeit der DVL ist neben ihrer Satzung der mit dem DVV geschlossene Kooperationsvertrag. Er konkretisiert den satzungs- und ordnungsrechtlichen Rahmen zur Zusammenarbeit zwischen DVL und DVV.

Wesensbestandteil des Vertrags ist die Übertragung der Nutzung der Rechte an den Lizenzligen durch den DVV an die DVL. Kernaufgabe der DVL ist somit die Organisation und Vermarktung des Spielbetriebs der Bundesligen. Dies umfasst insbesondere

  • die Lizenzierung der teilnehmenden Vereine, Mannschaften und Sportler,
  • die Abwicklung des Spielverkehrs (Spielplanung, Ergebnisdienst, Sanktionierung),
  • die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die Lizenzligen,
  • die Vermarktung des Bundesliga-Titelsponsorings sowie weiterer Sponsoringpakete,
  • die Verwertung der TV-Rechte.



Darüber hinaus erbringt die DVL für den DVV u.a. folgende Leistungen:

  • die Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen des DOSB, des DVV und der NADA in den Lizenzligen,
  • die Koordinierung der Teilnahme der Vereinsmannschaften an den europäischen Vereinswettbewerben,
  • die Bearbeitung internationaler Spielertransfers,
  • die kostenlose Abstellung der SpielerInnen der Mitgliedsvereine für die Nationalmannschaften,
  • die Vertretung in internationalen Gremien beim Weltverband FIVB und Europaverband CEV.

Die Organisation und Vermarktung des Pokalwettbewerbs und des Pokalfinals nehmen DVL und DVV gemeinschaftlich wahr.

Die Satzung des DVV und der Kooperationsvertrag sichern der DVL innerhalb des DVV besondere Mitwirkungsrechte und Befugnisse. So ist die DVL mit beratender Stimme im DVV-Vorstand und mit Sitz und Stimme u.a. im Bundesspielausschuss, dem Leitungsstab Spitzensport, dem Lehrausschuss und dem Gutachterausschuss zur Jugendförderabgabe vertreten.

Die DVL ist sich darüber hinaus ihrer sozial- und gesellschaftspolitischen Verantwortung sowie ihrer Rolle für die Entwicklung des Volleyballsports als Ganzem sowie im Speziellen der Nachwuchs- und Talentförderung sehr bewusst. Beispiele hierfür sind:

  • Zulassung der DVV-Jugendstützpunkt- und Jugendnationalmannschaften zum Spielbetrieb der Lizenzligen,
  • Durchsetzung der Ausbildungskostenerstattung für jugendliche SpielerInnen, die insbesondere den Heimatvereinen von Jugendlichen beim Vereinswechsel in die Lizenzligen zu Gute kommt,
  • Verpflichtung der Lizenzligavereine zur eigenen, aktiven Jugendarbeit (Jugendspielpflicht),
  • Abführung von Erlösen aus der Bearbeitung von Internationalen Transfers an den DVV, die für die Jugendarbeit des DVV verwendet werden,
  • verpflichtende Mitgliedschaft der Lizenzligavereine in den jeweiligen Landesverbänden.


Darüber hinaus unterstützt die DVL mit einem Jugendtrainerpreis, dem Volleyball Award für besondere Verdienste, dem Allstar Day sowie vielen kleineren Maßnahmen die öffentliche Wahrnehmung und Entwicklung und Förderung des Volleyballsports in Deutschland.
 

Der Ligaverband DVL ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein. Ihm steht ein siebenköpfiger ehrenamtlicher Vorstand vor. Der Vorsitzende sowie vier gleichberechtigte stellvertretende Vorsitzende werden von der Bundesligaversammlung gewählt, zwei Vertreter werden ex officio vom DVV gestellt.

Der Vorstand arbeitet auf Grundlage eines internen Geschäftsverteilungsplans. Er vertritt die DVL nach außen wie nach innen sportpolitisch sowie gesetzlich. Im Rahmen des Spielverkehrs und der Lizenzierung trifft er rechtsverbindliche Entscheidungen. Im Tagesgeschäft erfolgt die Arbeitserledigung und Entscheidungsfindung durch engen telefonischen Austausch mit der hauptamtlichen Geschäftsführung sowie mittels E-Mail-Kommunikation. Vier- bis fünfmal jährlich tagt der Vorstand gemeinsam.
 

Höchstes Organ der DVL ist die Bundesligaversammlung. Sie besteht aus den Vertretern der Mitgliedsvereine und tagt einmal jährlich. Ihr obliegt u.a. die Wahl des Vorstandes, die Verabschiedung des Haushalts sowie die Beschlussfassung über Satzungs- und Ordnungsänderungen. Innerhalb von Arbeitskreisen beraten die Mitgliedsvereine über ligaspezifische Themen. Die Arbeitskreise verfügen über keine Beschlusskompetenz und werden mindestens einmal jährlich, darüber hinaus nach Bedarf einberufen.

 




Deutsche Volleyball Liga GmbH
 

Die DVL Deutsche Volleyball Liga GmbH (DVL GmbH) wurde vorrangig zur Durchführung und Vermarktung des Volleyball-Bundesligaspielbetriebs gegründet. Hauptgesellschafter sind die DVL und der Deutsche Volleyball-Verband. In Form eines Rechteüberlassungsvertrags sowie eines Dienstleistungsvertrags wurde die DVL GmbH von der DVL mit der Umsetzung wesentlicher Bestandteile des Kooperationsvertrags zwischen DVL und DVV beauftragt.


An der Spitze der DVL GmbH steht ein hauptamtlicher Geschäftsführer, der von der Gesellschafterversammlung berufen wird. Ferner obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses. Die in der GmbH-Satzung geschaffene Option zur Einsetzung eines Aufsichtsrats wird derzeit nicht wahrgenommen. Im Tagesgeschäft berät der Beirat, der aus allen Mitgliedern des DVL-Vorstands besteht, die Geschäftsführung.


Die DVL GmbH beschäftigt neben dem Geschäftsführer derzeit drei weitere hauptamtliche Mitarbeiter sowie einen freiberuflichen Mitarbeiter.

 

 




DVL

Deutsche Volleyball-Liga


Stralauer Platz 34
10243 Berlin


Tel.: +49 (0) 30 - 200 50 70 - 0
Fax: +49 (0) 30 - 200 50 70 - 25

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